

Das Land Baden-Württemberg hat erstmals den Innovationspreis 2025 „Kirche und bezahlbares Wohnen“ vergeben und dabei das Förderprogramm „Bezahlbares Wohnen in Baden“ mit einer besonderen Anerkennung gewürdigt.
Die Erzdiözese Freiburg fördert über die Mitgliedsunternehmen im Siedlungswerk Baden e.V. den Neubau von Wohnungen in Baden auf herausragende Weise. Bereits im Jahr 2014 wurde das bundesweit einmalige Förderprogramm „Bezahlbares Wohnen in Baden“ zur Schaffung bezahlbarer Wohnungen entwickelt. Auf innovative Weise aktiviert das Kooperationsmodell unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Gesichtspunkten dauerhaft Wohnraum. Das Förderprogramm „Bezahlbares Wohnen in Baden“ wirkt flächendeckend in 49 Kommunen in Baden und leistet einen nachhaltigen Beitrag zur Entlastung des Wohnungsmarktes. Dabei stehen die Menschen im Mittelpunkt der Förderung, die sich an einkommensschwächere Zielgruppen wie junge Familien mit Kindern und ältere, alleinstehende Personen ab 65 Jahren sowie Alleinerziehende richtet. Die Einkommensgrenzen der Zielgruppe orientieren sich an dem geltenden Förderprogramm Wohnungsbau BW. Heute profitieren die Bewohnerinnen und Bewohner in 774 Genossenschaftswohnungen von der kirchlichen Subjektförderung.
Bisher wurden von der Kirchensteuervertretung der Erzdiözese Freiburg insgesamt 12,5 Mio. Euro bereitgestellt. Damit die Fördersumme die größtmögliche Wirkung für das Gemeinwohl erzeugt, werden maximal 40 Prozent der Wohnfläche eines neu zu erstellenden Bauvorhabens durch das Förderprogramm „Bezahlbares Wohnen in Baden“ gefördert. Die restliche Wohnbaufläche wird dauerhaft durch 24 Wohnungsbaugenossenschaften im Siedlungswerk Baden e.V. über die Vergabe genossenschaftlicher Dauernutzungsrechte gesichert und dem angespannten Wohnungsmarkt in Baden zugeführt.
Die Bewohnerinnen und Bewohner, die förderfähig sind, profitieren von einem direkten Mietzuschuss in Höhe von bis zu 3,00 Euro/m² Wohnfläche im Monat über einen Zeitraum von zehn Jahren ab Erstbezug. Um die Bezahlbarkeit sicherzustellen, darf die maximal geförderte Miete 12,50 Euro/m² Wohnfläche nicht übersteigen. Im Zuge der Bindungsverlängerung kann der förderberechtigte Personenkreis auf Antrag sogar langfristig um fünf weitere Jahre geschützt werden. Regelmäßige Prüfungen der Einkommensverhältnisse gewährleisten, dass die Mittel unmittelbar und zielgerecht dem Förderzweck zufließen und keine Fehlbelegung der Wohnungen erfolgt.



